Ablauf

Zurzeit behandle ich ausschließlich Beihilfe und privat Versicherte sowie Selbstzahler. Mein Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche – bei Bedarf gemeinsam mit ihren Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen – sowie an junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Anfragen sind derzeit ausschließlich per E-Mail möglich. Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht den vollständigen Namen sowie eine Telefonnummer an, unter der ich Sie erreichen kann. Ich melde mich anschließend bei Ihnen zurück, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, empfehle ich, bereits vor dem ersten Termin bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle nachzufragen, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Die Bedingungen können sich je nach Tarif unterscheiden.

Ich rechne nach den seit dem 1. Juli 2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfeträger von Bund und Ländern für psychotherapeutische Leistungen nach GOÄ und GOP ab.

Zur konkreten Klärung mit Ihrer privaten Krankenversicherung kann ergänzend die Checkliste der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) hilfreich sein.

Die Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen liegt vor.

Beispielhafter Ablauf

Psychotherapeutische Sprechstunde

Am Anfang steht die psychotherapeutische Sprechstunde. Sie dient dazu, das aktuelle Anliegen kennenzulernen, die Situation einzuschätzen und gemeinsam zu klären, welche weitere Unterstützung sinnvoll ist.

Je nach Fragestellung können hierfür bis zu zehn Einheiten à 25 Minuten genutzt werden. Gespräche mit dem Kind oder Jugendlichen können dabei – abhängig von Alter und Situation – durch Gespräche mit Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen ergänzt werden.

Nicht aus jeder Sprechstunde muss eine Psychotherapie entstehen. Manchmal reicht bereits eine erste Einschätzung oder es zeigt sich, dass eine andere Form der Unterstützung geeigneter ist.

Probatorik und vertiefende Diagnostik

Wenn sich nach der Sprechstunde weiterer Klärungsbedarf ergibt oder eine Psychotherapie grundsätzlich infrage kommt, können probatorische Sitzungen folgen.

In dieser Phase geht es darum, die aktuelle Problematik und die bisherige Entwicklung genauer zu verstehen. Dazu können weitere Gespräche, Fragebögen und Verhaltensbeobachtungen sowie bei Bedarf psychologische Testverfahren eingesetzt werden.

Gleichzeitig lernen wir uns besser kennen und können einschätzen, ob die therapeutische Zusammenarbeit für das Kind oder den Jugendlichen, die Familie und mich passend erscheint.

Am Ende dieser Phase besprechen wir die Ergebnisse und entscheiden gemeinsam, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist und begonnen werden soll.

Antrag und Kostenübernahme

Wenn wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie entscheiden, werden die Behandlungsziele und das weitere Vorgehen festgelegt. Soweit erforderlich, werden anschließend die notwendigen Unterlagen für die private Krankenversicherung oder Beihilfestelle vorbereitet.

Ob vor Beginn der eigentlichen Therapie eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Falls eine vorherige Genehmigung notwendig ist, wird diese in der Regel zunächst abgewartet, bevor die beantragte Behandlung beginnt.

Therapie

Der konkrete Verlauf der Therapie richtet sich nach der individuellen Situation, der Symptomatik, dem Entwicklungsstand und den gemeinsam vereinbarten Behandlungszielen.

Die Termine finden in der Regel wöchentlich statt. Je nach Alter, Fragestellung und therapeutischer Notwendigkeit werden Eltern oder andere wichtige Bezugspersonen in die Behandlung einbezogen.

Kosten

Die Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unter Anwendung der seit dem 1. Juli 2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen abgerechnet.

Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe die berechneten Leistungen übernimmt, richtet sich nach Ihrem jeweiligen Vertrag bzw. den geltenden Beihilfevorschriften.

Eine Behandlung als Selbstzahler ist ebenfalls möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt auch in diesem Fall nach GOP/GOÄ und den genannten Abrechnungsempfehlungen.