Zur Zeit behandle ich ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler (Kinder und Jugendliche mit und ohne Eltern, bzw. junge Erwachsen bis zum 21. Lebensjahr).
Um den Ablauf zu vereinfachen, kann ich unter der Telefonnummer 01590 050 932 88 angerufen werden. Es muss der vollständige Name und die eine Rückrufnummer hinterlassen werden. Innerhalb von 48 Stunden rufe ich zurück und bespreche das weitere Vorgehen.
Achtung: Bitte zu erst die Krankenversicherung anrufen und nach der Menge der probatorischen Sitzungen fragen. Diese können zwischen vier bis acht Sitzungen zu je 50 Minuten variieren. Die Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen liegt vor.
Folgende Checkliste kann zur Orientierung bei der privaten Krankenkasse dienen: Checkliste.
Hier ein beispielhafter Ablauf:
Probatorik:
Zunächst lernen wir uns persönlich kennen und bespreche in der ersten Sitzung die Rahmenbedingungen. Im Anschluss wird in einer ersten Kennenlernphase die Anamnese erhoben, die u. a. durch Fragebögen, Gespräche und Beobachtungen sowie bei Bedarf auch von psychologischen Testungen unterstützt wird. In dieser Phase geht es auch darum, gemeinsam heraus zu finden, ob wir zusammenpassen. Diese 5-8 Sitzungen (je 50 Minuten) werden „Probatorik“ genannt. Am Ende wird, falls notwendig, gemeinsam der Behandlungsplan entwickelt und alle nötigen Formulare zum Antrag auf Behandlung an die private Krankenversicherung vorbereitet.
Antrag:
Nachdem der Antrag versand wurde, wird in der Regel die Bewilligung der Krankenkasse abgewartet. Danach startet die Therapie.
Therapie:
Der Verlauf der Therapie richtet sich in der Regel nach den zuvor in dem Antrag begründete schwere der Krankheit und Behandlungswürdigkeit, den therapeutischen Methoden sowie den individuell auf das Krankheitsbild getroffenen Zielvereinbarungen.
Die Sitzungstermine finden in der Regel wöchentlich statt und werden, je nach Alter und Notwendigkeit, durch Elterngespräche ergänzt.
Kosten:
Die Abrechnung erfolgt mit der hauptversicherten Person gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kostenübernahme kann bei der privaten Krankenversicherung angefragt werden und wird, je nach den vertraglichen Vereinbarungen des Hauptversicherten, von dieser (ggf. in Teilen) übernommen.
Selbstverständlich können die Kosten auch als „Selbstzahler“, ohne Informationsübermittlung an die Krankenkasse, übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).